Judo Freudenstadt

TSV Freudenstadt 1862 e.V. - Abteilung Judo

Berichte 2022

Regeln zum Trainingsauftakt

10. Januar 2022

Regeln zum Trainingsauftakt.

Am 10. Januar nehmen wir wieder den Trainingsbetrieb auf. Derzeit befinden wir uns in der "Alarmstufe II". Daher gilt für den Zutritt zur Sporthalle in den meisten Fällen die Regelungen 2G+.

Update 13. Januar 2022

  • In der Corona-Verordnung ist geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen müssen.
  • Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Meldung vom 10. Januar 2022

Die Aufstellung der seit dem 27. Dezember 2021 geltenden Regeln hat der Württembergische Landessportbund auf seinen Seiten zusammengestellt:

WLSB: Regelungen zum Sportbetrieb

Die wichtigsten Punkte noch einmal in der Übersicht:

Allgemeine Regelungen

  • In der Alarmstufe II gilt für den Sport in Innenräumen 2G+.
  • Von der Testpflicht ausgenommen sind folgende Personen:
    • Personen mit Booster-Impfung
    • Personen mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten Impfung mindestens zwei Wochen und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
    • Genesene (Nachweis per Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test), deren Infektion maximal drei Monate zurückliegt.
  • Sollte die 7-Tage-Inzidenz über 500 steigen, könnten zusätzliche Regeln in Kraft treten.
  • Für den Zutritt zur Sporthalle ist eine FFP2- oder vergleichbare Maske (KN95/N95/KF94/KF95) zu tragen.

Regelungen für bestimmte Personengruppen

  • Für unsere Trainerinnen und Trainer gilt - sofern nicht die oben genannten Ausnahmen zutreffen - ebenfalls 2G+, d.h. es ist ein negativer Antigen- oder PCR-Test erforderlich.
  • Für volljährige Schüler*innen gilt 2G+. Die Vorlage eines Schülerausweises ist nicht ausreichend.
  • Die Sonderregel für Schüler*innen von 12 bis 17 Jahren gilt noch bis zum 31. Januar 2022. Danach gilt auch auch für diese die 2G+ Regel. Die o.g. Ausnahmeregelungen gelten auch hier.
  • Bei Schüler*innen unter 12 Jahren reicht weiterhin der Nachweis des Schulbesuchs. In Ferienzeiten, wenn also keine regelmäßige Testung stattfindet, muss auch hier ein negativer Testnachweis vorgelegt werden.
  • Test-, Impf- und Genesenennachweise sind grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z.B. CovPassCheck) zu überprüfen.

Text & Grafik: Stefan Lippert.

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