Bei Unklarheiten bezüglich unserer Abbuchung setzen Sie sich bitte vorher mit uns in Verbindung. Eine Rückbuchung verursacht uns, im Gegensatz zu einer Zurücküberweisung, hohe Kosten.
Mitglieder führen pro Jahr an den Hauptverein einen Vereinsbeitrag und an die Judoabteilung einen Abteilungsbeitrag ab.
Bezeichnung | Beitrag |
---|---|
Normaltarif | 60 Euro |
u18 sowie Schüler, Studierende, FSJ-ler, Bufdis etc. (mit Nachweis), Passive | 30 Euro |
Maximaler Familienbeitrag | 150 Euro |
Der Hauptverein kommt dabei für allgemeine Kosten auf, wie beispielsweise den Beitrag an den Landesportbund, Duschgebühren und Versicherungsbeiträge.
Bezeichnung | Beitrag |
---|---|
Erwachsene | 60 Euro (ab 2024: 65 Euro) |
Kinder & Jugendliche | 40 Euro (ab 2024: 45 Euro) |
Familien | 72 Euro (ab 2024: 80 Euro) |
Passive Mitglieder | 30 Euro |
Die Abteilung übernimmt die sportartbezogenen Kosten, also beispielsweise den Beitrag an den Fachverband, Startgelder bei Wettkämpfen oder Gebühren für die Trainerausbildung.
Von dem Jahresabteilungsbeitrag gehen pro Mitglied 9 Euro an den Deutschen Judobund und 10 Euro an den Württembergischen Judoverband.
Der Wechsel in die passive Mitgliedsklasse muss vor dem Jahreswechsel schriftlich gegenüber dem Abteilungsvorstand mitgeteilt werden. Passive Mitglieder nehmen nicht mehr am Trainingsgeschehen teil, sind aber bei allen außersportlichen Aktivitäten weiterhin herzlich willkommen. Sollte es dabei nur begrenzte Plätze geben, kommen sie erst nachrangig nach den aktiven Mitgliedern zum Zuge. Anspruch auf eine DJB-Beitragsmarke besteht nicht.
Bezeichnung | Beitrag |
---|---|
Gebühr für Gürtelprüfungen | 12 Euro |
Passgebühr (einmalig zu Beginn) | 10 Euro |
Prüfungen zum Schwarzgurt werden vom Württembergischen Judo-Verband abgenommen. Die Kosten können dort in Erfahrung gebracht werden (Stand 1.1.2016: 100 Euro).
Es gibt das Freudenstädter Bündnis für Familien. Auf der Homepage ist zu lesen: "Ziel ist es, die Lebensbedingungen für Familien in Freudenstadt stetig zu verbessern und ein familienfreundliches gesellschaftliches Klima zu schaffen."
Dort findet sich auch eine Broschüre zu Vergünstigungen der Stadt Freudenstadt. So kann z.B. das Amt für Bildung, Familie und Sport auf Antrag Vereinsmitgliedsbeiträge für Familien mit geringem Einkommen übernehmen.