Judo Freudenstadt

TSV Freudenstadt 1862 e.V. - Abteilung Judo

Berichte 2021

2G+: Neue Regeln zur Trainingsteilnahme

6. Dezember 2021

Allgemein gilt nun 2G+ für den Sport in Innenräumen.

Die seit Samstag, den 4. Dezember gültige neue Corona-Verordnung sieht vor, dass Sport in Innenräumen - also z.B. Judo - für Personen nach der Regelung "2G+" zulässig ist. 2G+ bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben, die einen Antigen- (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorlegen.

Davon gibt es (insbesondere nach der Klarstellung vom 5. Dezember) allerdings einige Ausnahmen:

Kinder und Jugendliche

  • Keinerlei Nachweis vorlegen müssen Kinder bis 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
  • Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sind von 2G+ ausgenommen.
  • Personen bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen mindestens einen tagesaktuellen Antigen-Test vorlegen.

Achtung: Für nicht immunisierte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gilt nur noch bis zum 31. Januar 2022 eine Übergangsregelung. Danach müssen diese ebenfalls einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen.

Geimpfte und Geboosterte

  • Wer seine Booster-Impfung erhalten hat, muss keinen Testnachweis vorlegen.
  • Geimpfte mit abgeschlossener Vollimmunisierung, deren letzte erforderliche Einzelimpfung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder ...
  • ... Genesene, deren Infektion nachweislich (Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test) maximal sechs Monate zurückliegt, müssen keinen Testnachweis erbringen.

Weitere Ausnahmen

  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt (Nachweispflicht liegt bei der entsprechenden Person).

Allgemeine Hinweise

Seit dem 1. Dezember reicht das gelbe Impfheft nicht mehr als Nachweis. Zur Überprüfung muss das digitale Impfzertifikat entweder per Smartphone (Luca- oder CovPass-App) bzw. in gedruckter Form vorgelegt werden.

Da inzwischen die o.g. Fristen berücksichtigt werden müssen, sind entsprechende Impf- oder Genesenennachweise bei jeder Trainingseinheit dem verantwortlichen Übungsleiter vorzulegen.

Update (7.12.2021)

Die aktuellen Regelungen wurden vom WJV noch einmal ausführlich auf dessen Seiten zusammengefasst: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 04.12.2021.

Text & Grafik: Stefan Lippert.

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