6. Dezember 2021
Die seit Samstag, den 4. Dezember gültige neue Corona-Verordnung sieht vor, dass Sport in Innenräumen - also z.B. Judo - für Personen nach der Regelung "2G+" zulässig ist. 2G+ bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben, die einen Antigen- (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorlegen.
Davon gibt es (insbesondere nach der Klarstellung vom 5. Dezember) allerdings einige Ausnahmen:
Achtung: Für nicht immunisierte Jugendliche von 12 bis 17 Jahren gilt nur noch bis zum 31. Januar 2022 eine Übergangsregelung. Danach müssen diese ebenfalls einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen.
Seit dem 1. Dezember reicht das gelbe Impfheft nicht mehr als Nachweis. Zur Überprüfung muss das digitale Impfzertifikat entweder per Smartphone (Luca- oder CovPass-App) bzw. in gedruckter Form vorgelegt werden.
Da inzwischen die o.g. Fristen berücksichtigt werden müssen, sind entsprechende Impf- oder Genesenennachweise bei jeder Trainingseinheit dem verantwortlichen Übungsleiter vorzulegen.
Die aktuellen Regelungen wurden vom WJV noch einmal ausführlich auf dessen Seiten zusammengefasst: Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 04.12.2021.
Text & Grafik: Stefan Lippert.